In sämtlichen Bereichen rund um das Miet- und Pachtrecht beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter, Verpächter sowie Pächter.
Dies betrifft z.B. die Mietvertragsgestaltung und -verhandlung, wobei wir durch individuelle Lösungen dabei helfen, Ihre Interessen rechtssicher umzusetzen. Durch unsere langjährige Erfahrung gelingt es uns hierbei, für unsere Mandaten nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, die eine zukunftsorientierte und sichere Durchführung des Vertragsverhältnisses gewährleisten.
Weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung bei der Beendigung von Mietverhältnissen und deren gerichtliche Geltendmachung z.B. im Rahmen von Räumungsklagen. Die konsequente Wahrung Ihrer Interessen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – ist für uns selbstverständlich.