Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir unseren Mandanten eine spezialisierte und passgenaue kollektiv- und individualarbeitsrechtliche Beratung. Maßgebliche Bestandteile dieser Beratung sind die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insbesondere die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen. Hier bieten wir die umfassende rechtliche Unterstützung für Personalabteilungen im Tagesgeschäft und begleiten unsere Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise im Rahmen von Unternehmensverkäufen und -käufen oder Schließungen. Unsere Expertise umfasst die Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Rahmen von fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit, beispielsweise bei Due-Diligence-Prüfungen, pflegen und schätzen wir die lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen der HBBN-Gruppe, aber auch die kanzleiübergreifende Zusammenarbeit.