Schwerpunkte


Wir betreuen Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen.
Dabei legen wir auf die umfassende disziplinübergreifende Beratung - oft in Kooperation
mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - besonderen Wert.
Wir stellen an unsere Arbeit höchste fachliche Ansprüche. Sie werden bei uns stets von
Ihrem Ansprechpartner persönlich und kompetent betreut.

 

.01
Handels- und Gesellschafts-
recht

Wir beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten – von der Gründung der Gesellschaft bis zu ihrer Liquidation, gleich ob es um Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften geht.

Schwerpunkte im Bereich des Gesellschaftsrechts bilden:
• Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Umstrukturierung
(M & A);
• Gestaltung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen;
• Gesellschafterstreit;
• Streit beim Ausscheiden von Gesellschaftern (insbesondere über eine an den Ausscheidenden zu zahlende Abfindung);
• Liquidation;
• Restrukturierungs- und Sanierungsberatung;
• Beratung und Vertretung von Treuhändern (insbesondere doppelnützige Sanierungstreuhand).

Im Bereich des Handelsrechts bildet das Handelsvertreterrecht einen Schwerpunkt. Darüber hinaus vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen handelsrechtlichen Auseinandersetzungen gerichtlich wie außergerichtlich.



 

.02
Erbrecht

Im Bereich des Erbrecht und Erbschaftssteuerrechts sind wir versierte Spezialisten. Dies betrifft zum einen die gesamte Vermögensnachfolgeplanung, bei der auch familienrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.

Gibt es Streit um das Erbe, stehen wir für Ihre Interessen ein. Dies betrifft sowohl außergerichtliche Verhandlungen als auch die gerichtliche Vertretung.

Unser Partner Herr Dr. Hindersmann verfügt über eine langjährige Erfahrung als Testamentsvollstrecker, auch über größere und unternehmerische Vermögen. Neben der eigenen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, berät er aus seiner Erfahrung heraus auch Erben im Umgang mit Testamentsvollstreckern sowie Testamentsvollstrecker im Umgang mit Erben.



 

.03
Steuerrecht

Bei allen gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Gestaltungen spielt das Steuerrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unser Partner Dr. Hindersmann ist Fachanwalt für Steuerrecht. Die übrigen Partner der Gesellschaft sind Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater. Im Steuerrecht liegen die Schwerpunkte

• bei der steuerlichen Gestaltungsberatung, insbesondere im Erbrecht und Gesellschaftsrecht;
• bei der Interessenvertretung im Streit mit dem Finanzamt (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich);
• im Steuerstrafrecht.



 

.04
Sonstiges Wirtschafts-
recht und Arbeitsrecht

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen in allen Fragen des zivilen Wirtschaftsrechts und des Arbeitsrechts. Dies betrifft insbesondere die Vertragsgestaltung und die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung.



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